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Dokumentenmanagementsysteme |
Im November 2014 wurden von den Finanzbehörden die neue GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) veröffentlich. Die GoBD konkretisieren u.a. die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an die Belegarchivierung. Im Grundsatz gilt elektronische Belege müssen und Papierbelege sollten elektronisch archiviert werden. Zu den elektronischen steuerlich relevanten Belegen gehören, elektronische Rechnungen in Form von z.B. PDF - Dateien oder Auftragsbestätigungen per E-Mail. Seit 2007 sind E-Mails den Geschäftsbriefen gleichgestellt und als elektronisches Original aufzubewahren.
Erleben Sie, wie Sie
- Dokumente strukturiert ablegen
- Finden statt Suchen, Steigern Sie Ihre Informationsverfügbarkeit
- E-Mails, Lieferscheinen, Rechnungen usw. automatisch den gemeinsamen Vorgängen zuordnen
- Standardabläufen (Workflows) je Vorgangsart festlegen mit Terminerinnerungen und Stellvertreterregelung und automatischem Benachrichtigen der zuständigen Mitarbeiter nach erfolgreichem Erledigen des vorausgegangenen Arbeitsschrittes
Unser Beraterteam
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