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Wie wird das ELSTER-Verfahren (elekronische Übermittlung USt-VA und LSt-Anm) gem. § 6 StDÜV beantragt?

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Voraussetzung für die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen ist die einmalige Erklärung nach § 6 der Steuerdatenübermittlungs-Verordnung (StDÜV). Diese Eklärung reichen Sie bitte von Ihnen persönlich unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein, bevor Sie mit der elektronischen Datenübermittlung beginnen.

Die Erklärung finden Sie hier zum download.






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  Freitag, 29. März 2024
  News
29.01.2024
Version 2024 ist freigegeben
Die neue Version des Finanzmanagementsystems ist mit den Formularen für das Jahr 2024 freigegeben. E...

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08.08.2023
UstVa Elster - Format
Im Juli 2023 wurde das Format der Übertragungsdatei in das Elsterprotal durch die Finanzbehörden angepasst....

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