Voraussetzung für die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen ist die einmalige Erklärung nach § 6 der Steuerdatenübermittlungs-Verordnung (StDÜV). Diese Eklärung reichen Sie bitte von Ihnen persönlich unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein, bevor Sie mit der elektronischen Datenübermittlung beginnen.