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Wie wird das ELSTER-Verfahren (elekronische Übermittlung USt-VA und LSt-Anm) gem. § 6 StDÜV beantragt?

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Voraussetzung für die elektronische Abgabe von Steueranmeldungen ist die einmalige Erklärung nach § 6 der Steuerdatenübermittlungs-Verordnung (StDÜV). Diese Eklärung reichen Sie bitte von Ihnen persönlich unterschrieben bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein, bevor Sie mit der elektronischen Datenübermittlung beginnen.

Die Erklärung finden Sie hier zum download.






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  Dienstag, 28. November 2023
  News
08.08.2023
UstVa Elster - Format
Im Juli 2023 wurde das Format der Übertragungsdatei in das Elsterprotal durch die Finanzbehörden angepasst....

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31.05.2021
Erreichbarkeit am Freitag, 4. Juni 2021
Liebe Anwender, liebe Kundinnen und Kunden, am Freitag, den 4.06.2021 haben wir einen B...

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